Spiel- und Sportplatz Prüfung.

Als Betreiber von Sportanlagen und Spielplätzen tragen Sie die Verantwortung für die gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherheit. Damit Ihre Anlage jederzeit sicher, normgerecht und ohne Haftungsrisiken betrieben werden kann, übernehmen wir für Sie die fachkundige, unabhängige Prüfung und Bewertung Ihrer gesamten Sportinfrastruktur.

Vom Angebot bis zur Vor-Ort-Prüfung

Von der Einsendung Ihrer Unterlagen über die Kostenschätzung und Terminabstimmung bis hin zur Prüfung vor Ort und vollständigen Dokumentation begleiten wir Sie zuverlässig durch den gesamten Prüfprozess.

Wir prüfen alles nach DIN EN 1176!

Erstabnahme von Spielplätzen

Bei der Erstabnahme prüfen wir sowohl die Fallschutzbereiche der Spielgeräte vor bzw. nach Einbau und die Spielgeräte selbst nach Herstellerangaben.

01

Wöchentliche visuelle Inspektion

Je nach Intensität der Bespielung und Lage des Spielplatzes ist die wöchentliche Sichtprüfung (verstärkt nach Schäden durch Vandalismus oder Vermüllung) durch den Betreiber erforderlich.

02

1-3-monatige operative Inspektion

Bei der operativen Inspektion handelt es sich Überprüfung der Betriebssicherheit der Anlagen auf jeglichen Verschleiß.

03

Jährliche Hauptinspektion

Neben der der Erstellung eines Spielplatz-/Spielgerätekatasters kontrollieren wir den Zustande der verwendeten Werkstoffe der einzelnen Spielgeräte nach sicherheitstechnischen Kriterien nach den aktuell gültigen Normen.

04

Spielplatzprüfung

Die europaweit geltende Normenreihe DIN EN 1176 regelt alle sicherheitstechnischen Anforderungen an Spielplatzgeräte und den Zyklus deren sicherheitstechnischen Überprüfung, Inspektion und Wartung.

Hieraus resultieren BETREIBERPFLICHTEN, die wir für Sie als Dienstleister übernehmen und Sie damit bei Unfällen absichern oder diese hoffentlich dadurch sogar vermeiden.

Sportplatzprüfung

Sportplätze müssen sicher sein – denn Unfälle durch beschädigte Anlagen oder defekte Ausstattung können schwerwiegende Folgen haben.

Kommt es zu Verletzungen, haftet der Betreiber und es drohen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen gemäß § 823 BGB sowie dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG).